Ortsübliche Vergleichsmiete (§558)
Wie EstateMate eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) prüft: Mechanismus am Mietvertrag, Zielmiete in €/m², Kappungsgrenze und Sperrfrist.
Bei Wohnraummietverträgen mit dem Mechanismus Vergleichsmiete prüft EstateMate Erhöhungen nach § 558 BGB direkt am Mietvertrag: Sperrfrist, Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete als Zielwert. Alles dazu liegt im Abschnitt Mieterhöhung der Mietvertragsseite.
- Schritt 1
Der Mechanismus am Mietvertrag
Der Abschnitt Mieterhöhung auf der Mietvertragsseite trägt den konfigurierten Mechanismus als Badge – hier Vergleichsmiete (§558). Aufklappen zeigt Prüfung und Berechnung.

Stand: 12.06.2026 - Schritt 2
Nächstmögliche Erhöhung
Nächstmögliche Erhöhung prüft die gesetzlichen Voraussetzungen: die Sperrfrist seit der letzten Erhöhung und die Wartezeit. Erst wenn alles erfüllt ist, ist eine Erhöhung möglich.

Stand: 12.06.2026 - Schritt 3
Die Zielmiete erfassen
Ortsübliche Vergleichsmiete (Zielmiete) ist der Kern der § 558-Berechnung: der Vergleichswert in EUR/m², etwa aus dem Mietspiegel. Dazu wählen Sie die Begründungsart und bestätigen die Textform.

Stand: 12.06.2026 - Schritt 4
Berechnen und prüfen
Mieterhöhung berechnen ermittelt den zulässigen Rahmen: Zielmiete × Fläche, gedeckelt durch die Kappungsgrenze. Das Ergebnis zeigt, wie viel Erhöhung rechtlich möglich ist – angewendet wird sie erst über den Mieterhöhungs-Vorgang.

Stand: 12.06.2026
Woher kommt der Zielwert?
Die ortsübliche Vergleichsmiete (€/m²) stammt aus Mietspiegel oder Gutachten und wird je Mietvertrag erfasst. Solange der Wert fehlt, weist das Mieterhöhungspotenzial den Vertrag als blockiert aus.
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